Seit heuer ist für die Kapitalertragssteuerentlastung deutscher Dividendenerträge keine postalische Übermittlung der Dokumente mehr vorgesehen, dafür gibt es nun ein elektronisches Antragsverfahren. Diese Umstellung bedingt für die erstmalige Antragsstellung einen deutlich erhöhten Aufwand. Benötigt wird dafür ein Onlinekonto. Um dieses beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erhalten, gibt es unterschiedliche Varianten. Auf dem Weg zum Onlinekonto werden verschiedene Auswahlmöglichkeiten angeboten. Ich musste mich für einen Weg entscheiden, den ich untenstehend beschrieben habe.
Im Folgenden sind eine Vielzahl von Links angegeben. Diese waren im Frühjahr 2024, als das Konto von mir erstellt wurde, gültig. Beachten Sie bitte auch den Haftungsausschluss am Ende dieses Posts.
Allgemeine Informationen zum elektronischen Antragsverfahren sind auf folgender Internetseite verfügbar: Elektronisches Antragsverfahren
1. Benötigte Unterlagen/Voraussetzungen
Die hier angeführten Unterlagen bzw. Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Antragsstellung durchführen zu können.
1.1 Depotführende Bank/Broker
Erforderlich sind:
Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht für die Rückforderungsjahre Bei einem Antrag können Dividendenerträge von bis zu drei Jahren zusammengefasst werden. Im Jahr 2024 sind Rückforderungen für die Jahre 2023, 2022 und 2021 möglich.
Bescheinigungen über die erhaltenen Dividendenerträge der einzelnen Unternehmen
1.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Benötigt wird eine Ansässigkeitsbestätigung/-bescheinigung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D
1.3 Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland
Für die deutsche Steuerbehörde sind erforderlich:
Kopie des Passes
BOP-Konto (BOP: BZSt Online Portal), dafür benötigt man eine BZSt-Nummer und eine Zertifikatsdatei
2. Vorbereitungen für die Antragstellung
2.1 Einholung der Unterlagen bei der depotführenden Bank/Broker
Die Rückforderungsanträge stelle ich schon seit einigen Jahren für das jeweilige vorangegangene Jahr. Im Februar/März starte ich mit der Kontaktaufnahme mit meinem „steuereinfachen“ Broker und ersuche um Übermittlung der Steuerbescheinigung nach deutschem Recht.
Hier der Link zum Informationsblatt für die Steuerbescheinigung:
Merkblatt zur Steuerbescheinigung
Nicht vom Begriff “Einzelsteuerbescheinigung” verwirren lassen, mein Broker schickt mir die Bescheinigung immer unter diesem Titel. Es sind alle Wertpapiere in einem Dokument angeführt.
In der Liste für meinen Broker führe ich alle Unternehmen an, für die ich Dividendenerträge erhalten habe mit
der ISIN,
dem Unternehmensnamen,
dem Tag des Zuflusses,
dem Bruttozufluss,
der gesamten abgeführten Quellensteuer (Kapitalertragssteuer)
und der rückforderbaren Dividende.
Diese Informationen benötigt man später auch für die deutsche Steuerbehörde. Parallel dazu speichere ich mir alle Dividendenbescheinigungen meines Brokers als PDF ab.
2.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Vom österreichischen Finanzamt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt. Dieses Dokument kann vom Bundesministerium für Finanzen heruntergeladen werden.
Ansässigkeitsbestätigung gem. Doppelbesteuerungsabkommen, Formular ZS-AD
Das Formular habe ich an mein zuständiges Finanzamt übermittelt und unterschrieben retourniert erhalten und gespeichert. Die Verwendung des Onlineformulars wäre hier wahrscheinlich sinnvoller gewesen.
2.3 BOP-Konto
Um ein BOP-Konto zu erhalten, benötigt man einige Zeit. Allgemeine Informationen zum BZSt Online Portal (BOP) sind zu finden unter:
Informationen zum BZSt Online Portal (BOP)
2.3.1 Beantragung der BZSt-Nummer
Zunächst benötigt man eine BZSt-Nummer, die über das untenstehende Online-Formular beantragt werden muss.
Hier gab es mehrere Male das Problem, dass nach dem Absenden des Formulars die Antwortzeit des BZSt-Rechners lange dauerte und ich statt der Meldung, dass das Formular gesendet wurde, eine Timeout-Meldung erhielt. Damit war nicht klar, ob das Formular überhaupt angekommen war. Ich habe es einfach so oft gemacht, bis es geklappt hat.
Parallel dazu ist eine Pass- /Ausweiskopie sowie ggf. einen Handelsregisterauszug zusätzlich zum abgesendeten Onlineformular an kapitalertragsteuer@bzst.bund.de zu senden. Im Mail soll jedenfalls angeführt sein, an welchem Tag das Online-Formular abgeschickt wurde. Dies löst zwei Ereignisse aus. Via Mail erhält man einen Geheimniswert und per Post wird die BZSt-Nummer übermittelt.
2.3.2 Registrierung zum Erhalt einer Zertifikatsdatei
Es gibt unterschiedliche Varianten, um in das BZSt-Portal zu gelangen. Hier der Link zur Registrierung mit den Auswahlmöglichkeiten: Optionen bei der Kontoerstellung
Empfohlen wird als Registrierungsoption die Zertifikatsdatei. Diese Option habe ich gewählt. Im Online-Formular sind neben den eigenen Daten die per Post erhaltene BZSt-Nummer und der BZSt-Geheimniswert einzutragen. Nach dem Absenden des Online-Formulars ist die eingegebene Mailadresse zu bestätigen.
Auch dies löst wieder zwei Ereignisse aus. Via Mail erhält man dann eine Aktivierungs-ID für die Aktivierung des Benutzerkontos. Per Post wird schließlich der Aktivierungscode übermittelt.
2.3.3 Aktivierung des BOP-Kontos und laden der Zertifikatsdatei
Ist der Brief mit dem Aktivierungs-Code eingelangt, dann einfach dem im Mail angeführten Link folgen: Zertifikat generieren
Aktivierungs-ID und Aktivierungscode eingeben, Passwort wählen und die Zertifikatsdatei herunterladen. Diese Zertifikatsdatei an einem Ort speichern, an dem diese wiedergefunden wird. Sie wird bei jedem erneuten Einstieg benötigt.
2.3.4 Erstmaliger Login - BOP-Konto
Mit beigefügtem Link erfolgt der Ersteinstieg: Erstmaliges Login
Die Zertifikatsdatei ist auszuwählen und das Passwort ist einzugeben. Danach sind persönliche Daten anzugeben.
Nun verfügt man über ein BOP-Konto, mit dem die Daten für die Rückforderung eingegeben werden können. Der Einstieg ins BOP-Konto erfolgt über:
Auf der Einstiegsseite sieht man auch andere Einstiegsvarianten wie jene mit einen NFC-fähigen Personalausweis oder der ElsterSecure App.
3. Antragstellung
Der Antrag für die Rückforderung von Dividendenerträgen ist auf den Internetseiten des Bundeszentralamts zu finden. Mit dem Webbrowser folgenden Link anklicken:
Erstattungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge
Hier nach unten scrollen und den Antrag auf Erstattung oder Freistellung von der deutschen Steuer auf Kapitalerträge auswählen.
Nach der Eingabe von Zertifikatsdatei und des Passwortes gelangt man direkt zur Eingabeseite. Nun erfolgt die Eingabe von persönlichen Daten und der in Punkt 2.1 angesprochenen Informationen zu Unternehmen und abgeführten Steuern.
Hochzuladen sind:
Ansässigkeitsbescheinigung
Steuerbescheinigung nach deutschem Recht
Bescheinigungen des Brokers/Bank über die Dividendeneinkünfte mit den dazugehörigen Steuerdaten
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Ja, es zahlt sich halt erst bei größeren Beträgen aus, ich bin da hineingewachsen.
Hallo Klaus, welcher ist denn dein Broker? Habe gerade dasselbe Thema. Sammelsteuerbescheinigungen (=Jahressteuerbescheinigung für alle deutschen Kapitalerträge) funktionieren nicht? Wie viel kostet die Einzelsteuerbescheinigung ggfs.?